пятница, 13 ноября 2020 г.

AOK warnt vor Verdoppelung der Zusatzbeiträge

Der AOK-Bundesverband warnt vor einer möglichen Verdoppelung des Zusatzbeitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung, sollte die Bundesregierung bei den Corona-Hilfen für die Kassen nicht deutlich nachlegen. «Ohne Gegensteuern» drohe nach der Bundestagswahl des kommenden Jahres ein Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von derzeit 1,3 Prozent auf 2,5 Prozent, sagte Verbandschef Martin Litsch der Zeitung «Augsburger Allgemeine».

Der von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zugesagte höhere Bundeszuschuss von einmalig fünf Milliarden Euro reiche bei Weitem nicht aus, um die für 2021 vorhergesagte Finanzlücke von mehr als 16 Milliarden Euro in der gesetzlichen Krankenversicherung zu decken, sagte Litsch. Die Große Koalition wolle das Milliardenloch zu mehr als zwei Dritteln mit dem Geld der Beitragszahler stopfen, «indem die Krankenkassen geschröpft werden und der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz erhöht wird».

Die Finanzierung der Krankenkassen erfolgt über zwei Komponenten: Zum einen gibt es den gesetzlich festgelegten Beitragssatz, den alle Kassen erheben. Er liegt derzeit bei 14,6 Prozent. Um den darüber hinaus gehenden Finanzierungsbedarf zu decken, erheben die Kassen die von der AOK angeführten Zusatzbeiträge. Seit Anfang 2019 wird der Zusatzbeitrag jeweils hälftig von der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite gezahlt. Die Höhe des Zusatzbeitrags wird von den einzelnen Krankenversicherungen festgelegt.

Litsch kritisierte, dass die Ausgaben zur Bewältigung der Corona-Pandemie einseitig den gesetzlichen Beitragszahlern aufgebürdet würden. So laufe die Finanzierung der zusätzlichen Intensivbetten, des Bonus für Pflegekräfte und der Coronavirus-Tests nach wie vor «allein auf Rechnung der Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung».

Der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes der AOK monierte auch, die private Krankenversicherung beteilige sich nicht ausreichend an den Gesundheitskosten der Pandemie. Eigentlich müsse jedoch der Staat dafür aufkommen: «Es handelt sich hierbei um gesamtgesellschaftliche Aufgaben, deren Kosten aus Steuergeldern bezahlt werden müssten, statt sie auf die Beitragszahler in der Krankenversicherung abzuwälzen», sagte der Verbandsvorsitzende.

Icon: Der Spiegel

Source: spiegel.de

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