Eine Hetzrede des niederländischen Rechtspopulisten Geert Wilders von 2014 beschäftigt seit mehreren Jahren die Justiz. Nun ist Wilders auch im Berufungsverfahren in Amsterdam wegen Beleidigung schuldig gesprochen worden. Eine Strafe wurde aber nicht verhängt. Auch in erster Instanz war Wilders 2016 wegen Beleidigung schuldig gesprochen worden, blieb aber straffrei.
Auch in einem weiteren Punkt bestätigte das Gericht die Entscheidung der ersten Instanz, wonach Wilders vom Vorwurf des Anstachelns zum Hass freigesprochen worden war. Die Amsterdamer Richter kippten jedoch die Entscheidung der ersten Instanz, Wilders habe sich auch der Diskriminierung schuldig gemacht.
Bei dem Prozess ging es um eine Rede des Politikers im Frühjahr 2014. Damals hatte er Hunderte Anhänger in Den Haag gefragt: «Wollt ihr mehr oder weniger Marokkaner in den Niederlanden?» Wilders’ Unterstützer schrien mehrfach: «Weniger, weniger!» Daraufhin sagte Wilders: «Dann werden wir das regeln.» Die Rede löste in den Niederlanden Empörung aus, mehr als 6000 Anzeigen gingen bei den Behörden ein.
Mit der Rede hatte der Politiker dem Urteil von 2016 zufolge die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten. Diese Entscheidung bestätigte nun das Berufungsgericht. Wilders’ Äußerung könne zur Polarisierung der niederländischen Gesellschaft beitragen, hieß es zur Begründung. Dabei sei in der demokratischen, pluralistischen Gesellschaft des Landes Respekt für andere, besonders Minderheiten, von großer Bedeutung.
Wilders sagte, er werde die Verurteilung wegen Beleidigung vor dem niederländischen Verfassungsgericht anfechten — sie sei «lächerlich». Andererseits sei er sehr glücklich, dass er in den Punkten Diskriminierung und Anstacheln zum Hass freigesprochen worden sei.
Urteil hat keine Auswirkungen auf Parlamentsmandat
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 5000 Euro gefordert. Das Gericht aber war der Ansicht, dass der Politiker, der seit Jahren bedroht werde, für seine Äußerungen bereits einen hohen Preis zahle und verhängte daher keine Strafe.
Das Urteil hat keine Konsequenzen für das Mandat des Fraktionsvorsitzenden der Partei für die Freiheit (PVV). Die PVV ist mit 20 der 150 Abgeordneten die zweitstärkste Kraft im Parlament.
Wilders hatte Freispruch gefordert und sich auf die Meinungsfreiheit berufen. Er hatte das Verfahren als «politischen Prozess» bezeichnet und das Justizministerium beschuldigt, die Staatsanwaltschaft zu dem Verfahren gedrängt zu haben. Das Gericht sah aber keine Beweise für eine unerlaubte Einflussnahme.
Source: spiegel.de
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