Die Berliner Polizei akzeptiert die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, die Demonstration gegen die Corona-Politik zu erlauben, nicht. Sie legte am Freitagnachmittag Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) ein, wie ein Gerichtssprecher sagte.
Die Begründung der Polizei werde noch bis 18.30 Uhr nachgereicht, hieß es. Dann erhalten die Veranstalter der Demonstration noch einmal Gelegenheit zu einer kurzen Stellungnahme. Voraussichtlich will das OVG noch am Freitagabend seine Entscheidung verkünden.
Sollte das OVG die Aufhebung des Demonstrationsverbots bestätigen und damit den Veranstaltern Recht geben, wäre diese Entscheidung rechtskräftig. Die Polizei hätte dann keine Möglichkeit mehr für einen Einspruch.
Würde das OVG hingegen die Entscheidung der ersten Instanz aufheben und der Polizei mit ihrem Verbot Recht geben, könnten die Anmelder der Demonstration kurzfristig noch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe als dritte und letzte Instanz anrufen.
Die Verbotsverfügung der Polizei für die Demonstration war am Freitagnachmittag vom Verwaltungsgericht gekippt worden. Die Veranstaltung am Samstag könne unter Auflagen des Infektionsschutzes stattfinden, hieß es.
Die Initiative Querdenken 711 aus Stuttgart hatte die Kundgebung mit 22.000 Teilnehmern auf der Straße des 17. Juni nahe dem Brandenburger Tor angemeldet.
Source: spiegel.de
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