Die jüngere deutsche Geschichte hat etliche bizarre Lebensläufe hervorgebracht, aber die politische Biografie Horst Mahlers sticht unter ihnen hervor: Er war ein prominenter Anwalt, Gründer der RAF, NPD-Mitglied, Holocaustleugner und Häftling. Seine Zeit im Gefängnis endet an diesem Dienstag, nach mehr als zehn Jahren entlässt ihn die JVA in Brandenburg an der Havel in die Freiheit.
Mahler ist inzwischen 84 Jahre alt und gesundheitlich angeschlagen, ihm wurden beide Unterschenkel amputiert. Ein Rückzug ins Private ist trotzdem nicht in Sicht. Sondern ein Rechtsstreit, in dem es um Grundsätzliches gehen dürfte.
Seit 2009 saß Mahler wegen zahlloser Fälle von Volksverhetzung im Gefängnis. Der Rechtsextreme nutzt bis heute vor allem das Internet, um seine Ansichten zu verbreiten. Die Staatsanwaltschaft München II will ihn dabei künftig in die Schranken weisen: Sie hat die sogenannte Führungsaufsicht beantragt, Mahler soll nur noch unter Einhaltung strenger Vorgaben publizieren dürfen.
Die Verfassung gilt auch für Verfassungsfeinde
Die Verfügung, die Mahler selbst auf seiner Homepage veröffentlicht hat, hat es in sich: Er soll demzufolge nicht nur einen Bewährungshelfer bekommen und diesem stets seinen Wohnort mitteilen. Mahler müsste auch sämtliche Texte und sonstige Botschaften eine Woche vor der Veröffentlichung dem brandenburgischen Landeskriminalamt vorlegen. Tut er dies nicht, drohte ihm eine erneute Freiheitsstrafe.
Ist das Zensur, ein Eingriff in das Grundrecht der Meinungsfreiheit?
Das jedenfalls ist augenscheinlich Mahlers Position. Auf seiner Homepage verweist er auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach «einem rechtskräftig verurteilten Straftäter ebenso wenig wie einem ‘freien’ Bürger das Verfassen und Verbreiten rechtsextremistischen oder nationalsozialistischen Gedankenguts verboten werden dürfe». Was er damit vermutlich sagen will: Feinde der Verfassung können sich auf die Verfassung berufen, die Grundrechte sind auch für Nazis da.
Die Staatsanwälte bestreiten das nicht – bestehen aber darauf, dass ihr Vorgehen rechtskonform sei. Die Weisungen umfassen demnach kein «allgemeines Publikationsverbot», zudem handele es sich um «eine reine Anzeigepflicht»: Mahlers Meinungsfreiheit sei unbeschnitten, seine Texte bedürften auch künftig keiner staatlichen Genehmigung oder Kontrolle. Mahler könnte also auch in Zukunft strafbare Äußerungen veröffentlichen, der Staatsschutz wüsste nur eben schon vorher davon.
Die Staatsanwaltschaft geht eigenen Angaben zufolge jedoch davon aus, dass es dazu mithilfe ihrer Weisungen gar nicht erst käme: Da die Sicherheitsbehörden schon sieben Tage im Voraus von potenziellen Straftaten erfahren würden, wäre Mahler weniger gefährdet, «sich zur Begehung solcher Äußerungsdelikte hinreißen zu lassen».
Dass Mahler bislang nicht auf die Verbreitung antisemitischer Beiträge verzichten will, zeigte sich erst vor wenigen Wochen: In seiner Stellungnahme zum aktuellen Rechtsstreit auf seiner Homepage schwadronierte er unter anderem über «das Wesen der jüdischen Fremdherrschaft über das deutsche Volk».
Mahler wurde einst als radikaler Linker bundesweit bekannt: Der rhetorisch talentierte Jurist war Mitglied der SPD und des Sozialistischen Deutschen Studentenbunds (SDS), bevor er 1970 gemeinsam mit Ulrike Meinhof, Andreas Baader und Gudrun Ensslin die RAF gründete. Von 1973 bis 1980 saß er wegen Banküberfällen und Gründung einer kriminellen Vereinigung im Gefängnis.
In den Achtzigern sympathisierte Mahler erst mit den Grünen, rief danach zur Wahl der FDP auf und wandte sich in den Neunzigern schließlich der NPD zu. Er wurde Mitglied, verteidigte die Partei im ersten Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, trat schließlich wieder aus und radikalisierte sich weiter.
In den vergangenen Jahren wurde der inhaftierte Mahler zu einer Art Galionsfigur der extremen Rechten, die ihn als «politischen Gefangenen» feierte. Erst im August hatten Neonazis im brandenburgischen Henningsdorf «Freiheit für Horst Mahler» gefordert – obwohl da längst klar war, dass dessen Haftentlassung bevorstand.
Wie der aktuelle Rechtsstreit ausgeht, klärt sich wohl erst in einigen Wochen oder Monaten: Eine für Anfang Oktober geplante Verhandlung über die angestrebte Führungsaufsicht platzte, weil Mahler rechtzeitig einen Befangenheitsantrag gestellt hatte. Wann über diesen entschieden ist und dann die Verhandlung wegen der Führungsaufsicht beginnt, ist einem Sprecher des Landgerichts Potsdam zufolge unklar. Zumindest so lange muss Mahler niemandem seine Pamphlete vorlegen.
Sollte sich aber die Staatsanwaltschaft mit ihrer Forderung nach strengen Auflagen schließlich doch noch durchsetzen, stünde Mahler fünf Jahre lang unter Führungsaufsicht. Dann könnte er seine Ansichten frühestens 2025 wieder ohne Briefwechsel mit dem LKA kundtun — kurz vor seinem 90. Geburtstag.
Source: spiegel.de
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