понедельник, 7 сентября 2020 г.

IS-Kämpfer Denis Cuspert: Anklage fordert fast fünf Jahre Haft gegen Witwe von Deso Dogg

Omaima A. reiste nach Syrien zum «Islamischen Staat» (IS). Dort heiratete die Frau, die die deutsche und die tunesische Staatsangehörigkeit besitzt, den Salafisten Denis Cuspert, der sich als Rapper Deso Dogg in Deutschland einen Namen gemacht hatte. Nachdem dieser gestorben sein soll, kehrte A. nach Deutschland zurück. Vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg wird ihr unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung der Prozess gemacht.

In dem Verfahren hat die Bundesanwaltschaft gegen die Witwe des früheren IS-Kämpfers eine Strafe von vier Jahren und zehn Monaten Haft gefordert. Die Vorwürfe gegen die 36-Jährige hätten sich bestätigt, führte der Vertreter der Karlsruher Behörde in seinem Plädoyer aus.

Die Angeklagte habe vor Gericht erklärt, sie habe sich in Syrien nur mal den IS ansehen wollen und dann festgestellt, dass das nichts für sie sei. Doch diese Darstellung sei unglaubwürdig. Sie habe sich in einem Video, einem Foto und in einem Telefonat zu der Terrororganisation bekannt.

13-jährige Jesidin als Sklavin gehalten?

Die Bundesanwaltschaft wirft Omaima A. vor, Anfang 2015 mit drei kleinen Kindern ihrem Mann nach Syrien gefolgt zu sein und sich der Terrormiliz angeschlossen zu haben. Damit habe sie auch ihre Fürsorge- und Erziehungspflicht verletzt.

Nach dem Tod ihres ersten Mannes im Frühjahr 2015 habe sie dessen Freund Cuspert geheiratet, der Berichten zufolge später ebenfalls zu Tode kam. Cuspert hatte sich 2014 dem IS angeschlossen. In den USA stand er auf der Terrorliste. Der frühere Gangsterrapper («Deso Dogg») soll im Januar 2018 in Syrien bei einem Luftangriff getötet worden sein.

Zeitweise habe Omaima A. zudem Sturmgewehre besessen und so gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen. Die gebürtige Hamburgerin wird ferner des Menschenhandels und eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit beschuldigt, weil sie eine 13-jährige Jesidin zeitweise als Sklavin in ihrem Haushalt gehalten haben soll.

Nach ihrer Rückkehr aus dem IS-Gebiet im August 2016 lebte die Angeklagte unbehelligt von Strafverfolgung in Hamburg, kleidete sich westlich und ging einem Beruf nach. Erst nach Recherchen einer arabischen Journalistin wurde sie im September 2019 festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Der Prozess soll am 28. September mit dem Plädoyer des Verteidigers fortgesetzt werden. Das Gericht will Anfang Oktober sein Urteil sprechen.

Icon: Der Spiegel

Source: spiegel.de

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