Das Grundprinzip hinter einer Kfz-Versicherung ist einfach: Viele einzelne Versicherte zahlen Beiträge, um sich gegen Schadensfälle abzusichern, doch nur ein Teil von ihnen verursacht auch einen Unfall. Die Versicherungen versuchen deswegen, bei den Preisen für die Beiträge für jeden einzelnen Kunden das Risiko, dass dieser tatsächlich einen Schaden verursacht, möglichst genau abzuschätzen. Da das konkrete persönliche Risiko nicht bekannt ist, berechnen die Versicherungen die Beitragshöhe anhand einer Vielzahl von Merkmalen.
Doch ist es gerecht, in diese Kalkulation beispielsweise das Alter des Fahrers einzubeziehen? Und ist es fair, alle Fahrer eines Sportwagenmodells beim Tarif über einen Kamm zu scheren, obwohl sie vielleicht ganz unterschiedliche Fahrstile haben? Wie dies in der Bevölkerung gesehen wird, zeigt eine Studie des Kölner Instituts für Versicherungswesen:
Allgemein befürwortet die Mehrheit der Befragten es beispielsweise, die Fahrweise in der Beitragsberechnung zu berücksichtigen. Gleichzeitig zeigt die Befragung aber auch: Wer selbst riskant fährt, ist deutlich seltener bereit, entsprechende Tarifmerkmale zu akzeptieren. Welche Merkmale als gerecht wahrgenommen werden, ist immer subjektiv bestimmt. Die folgenden Auswertungen beschränken sich deshalb auf die Überprüfung, ob es bei der Tarifbildung durch die Versicherungen zu Diskriminierung kommt.
Was erlaubt und was verboten ist
Den Rahmen, was bei Kfz-Versicherungen in Deutschland erlaubt und was verboten ist, bildet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Laut diesem ist eine unterschiedliche Behandlung «aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft» sowie des Geschlechts prinzipiell nicht zulässig. Ungleichbehandlungen anhand von Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität sind nur dann erlaubt, wenn sowohl ein sachlicher Grund als auch eine «versicherungsmathematisch ermittelte Risikobewertung unter Heranziehung statistischer Erhebungen» vorliegt, so der Gesetzestext.
Die gute Nachricht vorweg: Unsere Analyse von über 140.000 Tarifauskünften zeigt keinerlei Hinweise darauf, dass Versicherungen in ihren Tarifen nach Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion oder Behinderung unterscheiden. Die Religionszugehörigkeit wird an keiner Stelle des Tarifvergleichs erfasst, ebenso wenig wie der Grad der Behinderung. Ein gesetzlich vorgeschriebener Schwerbehindertennachlass, wie es ihn bis Mitte der Neunzigerjahre gab, existiert indes nicht mehr.
Methodik
Im Rahmen der Recherche wurden in einem automatisierten Verfahren insgesamt 2300 Tarifanfragen auf der Vergleichsplattform Check24.de ausgeführt. Zeitpunkt der Erhebung waren der 26. und 27.05.2020. Die Abfragen nach Land des Führerscheinerwerbs wurden abweichend am 09.06.2020 durchgeführt. Als Resultat jeder Anfrage wurden die maximal 60 (bei der Anfragen nach Land des Führerscheinerwerbs bis zu 100) günstigsten Versicherungstarife gespeichert. Insgesamt flossen so über 140.000 Tarifauskünfte von 32 Versicherungsunternehmen in den Vergleich ein.
Ausgangspunkt aller Anfragen war folgender, möglichst durchschnittlicher Referenzfall:
Person: männlich, 1974 geboren, ledig, Angestellter, 1994 erworbener deutscher Führerschein, wohnhaft in 35066 Frankenberg, ohne Punkte in Flensburg, ohne weiteren Pkw, keine Kinder, Mieter.
Versicherungstarif: Tarif für neu zu versichernden Gebrauchtwagen, kein Zweitwagen, Versicherungsnehmer ist Fahrzeughalter, unmittelbar bevorstehender Versicherungsbeginn, ausschließlich private Nutzung des Pkw, 15.000 km jährliche Fahrleistung, keine Angabe weiterer Fahrer, Selbstbeteiligung Teilkasko: 150 Euro, Selbstbeteiligung Vollkasko: 500 Euro, keine Vorversicherung, keine SF-Klasse, Einzelgarage als Stellplatz, Autokauf in bar finanziert, Werkstattwahl durch Versicherer, jährliche Zahlweise.
Mit dieser Grundkonfiguration wurden Vergleiche für folgende, häufig zugelassene und aus verschiedenen Typklassen stammende Automodelle durchgeführt:
Teilkasko:
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Skoda Citigo 1.0, Erstzulassung 2018 (Herstellernummer: 8004/ Typschlüsselnummer: AMN)
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Renault Clio Captur 0.9, Erstzulassung 2013 (3333/BAD)
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VW Golf IV 1.4, Erstzulassung 2000 (0603/419)
Vollkasko:
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VW Passat B8 2.0 TDI Variant, Erstzulassung 2018 (0603/BQS)
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Audi Q7 3.0 TDI, Erstzulassung 2018 (0588/BDM)
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BMW X5 3.0 D X-Drive, Erstzulassung 2014 (0005/BRW)
Die unter Person und Versicherungstarif genannten Parameter wurden dann für die Anfragen einzeln variiert. Beispielsweise wurden so Resultate für jährliche Fahrleistungen von 5000 / 10.000 / 15.000 / 20.000 / 30.000 und 50.000 km gesammelt, während alle anderen Parameter in diesen Anfragen gegenüber dem Referenzfall unverändert gelassen wurden.
Das Geschlecht wird für den Preisvergleich bei Check24 zwar als Variable erfasst, aber es findet sich über alle untersuchten Versicherungen und Tarife hinweg kein einziger Fall, in dem sich unterschiedliche Beiträge nach Geschlecht ergaben. Auch dann nicht, wenn als weitere Fahrer ein Sohn oder eine Tochter angegeben wurden. Selbiges gilt auch für die sexuelle Orientierung, falls ein Partner oder eine Partnerin desselben Geschlechts im Preisvergleich mit angegeben wurden.
Das Diskriminierungsverbot nach Geschlecht ist bei Kfz-Versicherungen übrigens noch gar nicht so alt. Erst eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs führte dazu, dass seit Dezember 2012 flächendeckend sogenannte Unisex-Tarife eingeführt wurden. Bis dahin waren Kfz-Versicherungen für weibliche Versicherte aufgrund des niedrigeren Schadensaufkommens oft günstiger, Renten- und Krankenversicherungen im Gegenzug aber teurer.
Gibt es unterschiedliche Beiträge nach Herkunft?
In Großbritannien berichteten Anfang 2018 sowohl «The Sun» als auch BBC von einer Benachteiligung von Personen mit ausländisch klingenden Namen beim Neuabschluss von Kfz-Versicherungen. In Deutschland hingegen sind Name oder Nationalität kein Tarifmerkmal und werden im Rahmen des Preisvergleichs auch nicht abgefragt. Lediglich in einer relativ speziellen und seltenen Konstellation kommt es dazu, dass sich Beiträge nach Herkunft unterscheiden können.
Die Unterschiede ergeben sich dabei je nach Land des Führerscheinerwerbs. Wer als Neukunde ohne Schadenshistorie eine Fahrerlaubnis aus der EU oder einem gleichgestellten Land besitzt, wird bei den meisten Versicherungen nicht in die sehr teure Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) 0 eingestuft, sondern direkt in die günstigeren Klassen 1/2 oder 1.
Die Versicherungsunternehmen begründen dies mit einheitlichen Standards in der Fahrausbildung und auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft empfiehlt diese Handhabung in seinen Muster-Versicherungsbedingungen. In der Praxis handelt es sich allerdings um einen sehr selten vorkommenden Sonderfall. Die Regelung gilt nur für Personen, die ihren Führerschein noch nicht haben umschreiben lassen. Ebendies ist bei dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland aber nach spätestens sechs Monaten ohnehin Pflicht.
Steigende Beiträge im Alter — erlaubt oder nicht?
Lässt man die Vorteile, die Autobesitzer bei unfallfreiem Versicherungsverlauf über die Jahre erwerben können, außen vor, so sind Autoversicherungen für sehr junge sowie ältere Versicherungsnehmer deutlich teurer:
Erlaubt ist dies nach AGG nur, wenn statistische Erhebungen zeigen, dass Personen aus den Altersgruppen, die höhere Beiträge zahlen, auch höhere Schäden verursachen. Mit Bezug auf ältere Fahrer ist in diesem Zusammenhang in den vergangenen Jahren ein Streit entbrannt. Die Petition eines Pensionärs, der den Versicherungen Altersdiskriminierung vorwirft, schaffte es gar bis in den Petitionsausschuss des Bundestags.
Als Konsequenz wurde die Bafin als Versicherungsaufsicht mit einer Überprüfung beauftragt. Das Ergebnis bestätigte erst kürzlich die aktuelle Praxis: Die durchschnittliche Schadenshäufigkeit nehme bei älteren Versicherten zu. Zudem profitierten diese besonders stark von den Vorteilen hoher SF-Klassen durch langes unfallfreies Fahren. Werde dies mitberücksichtigt, so zahlten selbst ältere Versicherte bis unter 79 Jahren eine niedrigere durchschnittliche Prämie als etwa 27- bis 41-Jährige, so die Bafin.
Wer als älterer Autobesitzer also eine neue Versicherung abschließt und keine lange Historie an schadenfreien Jahren vorweisen kann (oder die Vorteile durch Schäden verloren hat) muss folglich damit leben, dass er höhere Beiträge zahlen muss.
Kommt es zu indirekter Diskriminierung?
Die große Zahl an Merkmalen, die für die Tarifbildung genutzt wird, macht es sehr schwer, Diskriminierung definitiv auszuschließen. In den USA beispielsweise ergab eine Recherche von ProPublica, dass im Vergleich von Gebieten mit ähnlichem Schadensaufkommen oft dort höhere Beiträge erhoben werden, wo viele Angehörige von Minderheiten wohnen. Die ethnische Zugehörigkeit der Versicherten war allerdings laut Angaben der Versicherer ausdrücklich kein Tarifmerkmal. Entstanden sein könnten die Unterschiede, ob beabsichtigt oder nicht, durch die Verwendung anderer Variablen, die mit der Bevölkerungszusammensetzung korrelieren, wie etwa dem Einkommen.
Ob eine ähnliche Problematik auch in Deutschland existiert, lässt sich leider nicht nachprüfen. Wie sehr sich die Beitragshöhe je Postleitzahl unterscheidet, lässt sich mittels massenhafter Tarifvergleiche ermitteln. Es zeigt sich, dass in der Tat sehr viele Versicherungen in Deutschland mit kleinräumigen Beitragsunterschieden arbeiten. Auf Nachfrage bestätigten mehrere Versicherungen, dass «interne Schadensbeobachtungen» zur regionalen Tarifgestaltung verwendet werden, auch die Bevölkerungsdichte wird als konkretes Beispiel für individuelle Bewertungen genannt. Ob die Tarifhöhe aber tatsächlich hauptsächlich durch die Höhe der Schäden vor Ort bestimmt wird, oder ob auch andere Faktoren starken Einfluss haben, lässt sich leider nicht nachprüfen. Hierfür fehlt in Deutschland, im Gegensatz zu den USA, der Zugang zu lokal fein aufgelösten Schadensstatistiken.
In welchen Gebieten die Versicherungen eher teuer und wo sie eher günstig sind, unterscheidet sich folglich durchaus. Als Faustregel gilt: In zentralen Lagen, in denen auch ein höheres Verkehrsaufkommen vorherrscht, sind die Beiträge höher, am Stadtrand niedriger. Für Hamburg ergibt sich beispielsweise folgendes Bild:
Die Vielzahl der verschiedenen Ansätze, die von den Versicherern gewählt werden, erschwert zwar, die Ursache für Beitragsunterschiede nachzuvollziehen, aber immerhin kommt es so nicht zu einer pauschalen Benachteiligung einzelner Stadtteile. Wird ein Stadtteil von der einen Versicherung als teuer eingestuft, so dürfte sich meistens auch eine Versicherung finden, die denselben Stadtteil eher günstig bewertet. Und auch bei der Bafin als Versicherungsaufsicht kam es weder zu einer gehäuften Anzahl an Beschwerden in Zusammenhang mit dem Wohnort des Versicherten noch zu konkreten Beanstandungen im Einzelfall.
Zusammenfassung
Insgesamt zeigen sich im Vergleich durchaus erhebliche Unterschiede in der Beitragshöhe anhand persönlicher Merkmale. Wer eine Kfz-Versicherung abschließt, muss damit leben, dass er von der Versicherung zur Risikoabschätzung beispielsweise mit Altersgenossen in einen Topf geworfen wird. Welche Merkmale dabei keinesfalls genutzt werden dürfen, ist gesetzlich geregelt und wird, so legt es wenigstens der hier durchgeführte massenhafte Vergleich nahe, von den Versicherern auch eingehalten. Nicht endgültig ausschließen lässt sich hingegen eine indirekte Diskriminierung bestimmter Bevölkerungsgruppen durch kleinräumliche Preisunterschiede. Zur Überprüfung fehlt hier der Zugang zu den Schadensbilanzen der Versicherungen auf Ebene der Postleitzahlengebiete.
Source: spiegel.de
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