Die Grünen wollen nach dem Anschlag von Hanau Rassismus mit einer virtuellen Polizeiwache, neuen Rechten für Migranten und einem Rassismusbeauftragten zurückdrängen. «Wir werden jetzt nicht zur Tagesordnung übergehen, sondern uns dafür einsetzen, dass Konsequenzen daraus folgen», heißt es in einer Vorlage mit 23 Forderungen, die der Parteirat während seiner Klausur an diesem Sonntag beraten und beschließen soll.
Darin fordern die Grünen die Einrichtung einer «virtuellen Polizeiwache», bei der man online Strafanzeigen gegen Hass im Netz stellen kann. Ein Hilfsfonds und eine zentrale Hotline sollen Menschen helfen, die von rechter Gewalt bedroht oder betroffen sind. Für schnellere Verfahren sollen Schwerpunktstaatsanwaltschaften eingerichtet werden, die sich nur um Rechtsextremismus kümmern.
Hanau — Belege für «zutiefst rassistische Gesinnung» des mutmaßlichen Täters Ermittler versuchen, mögliche Unterstützer ausfindig zu machen, so Generalbundesanwalt Frank. Neun Personen mit Migrationshintergrund wurden bei dem Anschlag getötet. © Foto: Reuters TV
Den Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund in Verwaltungen, Behörden und vor allem der Polizei wollen die Grünen demnach steigern. Wer dauerhaft in Deutschland wohnt, soll auch ohne deutsche Staatsbürgerschaft auf kommunaler Ebene wählen dürfen. Kinder, die in Deutschland auf die Welt kommen, sollen Deutsche sein, wenn mindestens ein Elternteil einen legalen Aufenthaltstitel besitzt. Dafür müsste das Geburtsrecht geändert werden. Die Einbürgerung soll schneller gehen und für Familienangehörige leichter werden, der Zwang zur Entscheidung für eine einzige Staatsbürgerschaft entfallen.
Die Partei verlangt zudem die Einsetzung eines Antirassismusbeauftragten. «Um Rassismus entschieden zu bekämpfen, braucht es klare Verantwortlichkeiten auf Bundesebene», sagte die Grünenfraktionschefin Katrin Göring-Eckardt den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Weitere Forderungen sind die Aufnahme des Themas Rassismus in die Lehrpläne, ein schärferes Waffenrecht und den Begriff «Rasse» aus dem Grundgesetz zu streichen. Dort heißt es in Artikel drei, niemand dürfe wegen seiner «Rasse» diskriminiert werden.
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