Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat erstmals eine Reichsbürger-Gruppierung bundesweit verboten. Polizeibeamte durchsuchten am frühen Morgen die Wohnungen führender Mitglieder des Vereins Geeinte deutsche Völker und Stämme und seiner Teilorganisation Osnabrücker Landmark in zehn Bundesländern.
«Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus werden auch in Krisenzeiten unerbittlich bekämpft», schrieb Ministeriumssprecher Steve Alter auf Twitter.
Die Mitglieder des Vereins «bringen durch Rassismus, Antisemitismus und Geschichtsrevisionismus ihre Intoleranz gegenüber der Demokratie deutlich zum Ausdruck», hieß es aus dem Bundesinnenministerium. In den vergangenen Jahren sei die Gruppierung unter anderem durch «verbalaggressive Schreiben» aufgefallen. Darin sei den Adressaten «Inhaftierung» und «Sippenhaft» angedroht worden.
Sogenannte Reichsbürger und Selbstverwalter zweifeln die Legitimität der Bundesrepublik Deutschland an. Einige dieser Gruppierungen berufen sich auf ein selbst definiertes «Naturrecht», andere auf das historische Deutsche Reich. Viele unter ihnen behaupten, die Bundesrepublik sei in Wirklichkeit kein Staat, sondern ein Unternehmen. Sie erkennen Gesetze und Behörden nicht an und wehren sich teilweise gewaltsam gegen staatliche Maßnahmen. Bundesweit soll es nach Angaben des Verfassungsschutzes rund 19.000 Mitglieder dieser Szene geben, deren Mitglieder als waffenaffin gelten.
Im vergangenen September hatten Polizeibeamte in drei Bundesländern insgesamt vier Durchsuchungsbeschlüsse gegen Mitglieder der Gruppe vollstreckt. Jetzt wurde nach dpa-Informationen in Berlin, Brandenburg, Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen und Thüringen durchsucht.
Seehofer hatte im vergangenen Jahr mehrere Verbotsverfügungen angekündigt. Ende Januar hatte er dann die rechtsextreme Gruppe Combat 18 verboten. Der Name der Vereinigung gilt als Codewort für «Kampftruppe Adolf Hitler». Mehrere mutmaßliche Mitglieder der Gruppe haben gegen das Verbot gemeinsam Klage eingereicht.
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