четверг, 27 февраля 2020 г.

Bundesverfassungsgericht Karlsruhe: Kopftuchverbot für Rechtsreferendarin ist verfassungsgemäß

Muslimischen Rechtsreferendarinnen darf auch künftig verboten werden, bei ihrer praktischen Ausbildung im Gerichtssaal Kopftuch zu tragen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht (2 BvR 1333/17). Demnach sei die Entscheidung für eine Pflicht, sich in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten, zu respektieren.

Die Klägerin hatte in Hessen ihren juristischen Vorbereitungsdienst angetreten. Dort können Referendarinnen ihre Ausbildung zwar grundsätzlich mit Kopftuch machen. Sie dürfen damit aber keine Tätigkeiten ausüben, bei denen sie als Repräsentantinnen der Justiz oder des Staates wahrgenommen werden können. Damit können sie Verhandlungen nicht von der Richterbank aus verfolgen.

Dagegen hatte die Frau erst vergeblich Beschwerde eingelegt und dann vor den Verwaltungsgerichten geklagt. 2017 reichte sie einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht ein. Diesen wiesen die Verfassungsrichter ab.

Einige Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Berlin haben ähnliche Vorschriften. In anderen Ländern ist die Frage gar nicht geregelt, weil sich das Problem entweder noch nie stellte oder sich im Einzelfall eine einvernehmliche Lösung fand.

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