Nordrhein-Westfalen setzt die umstrittene Maskenpflicht im Unterricht für Kinder und Jugendliche an weiterführenden Schulen aus. Die Pflicht zum Tragen von Masken im Schulunterricht ende am 31. August, sagte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) in Düsseldorf. Die Maskenpflicht in Schulgebäuden außerhalb des Unterrichts bleibt demnach aber bestehen.
«Das Geschehen in den Schulen ist das Argument, jetzt davon Abstand nehmen zu können», sagte Laschet der Nachrichtenagentur AFP zufolge. Es gebe sinkende Infektionszahlen, deshalb sei nun bei der Überprüfung der Maßnahme diese Entscheidung getroffen worden.
Zum Schutz vor Corona-Infektionen mussten seit Beginn dieses Schuljahres alle Schüler der weiterführenden und berufsbildenden Schulen in NRW einen Mund-Nasen-Schutz auch in der Klasse am Platz tragen.
Ausgenommen sind nur die Grund- und Förderschüler der Primarstufe. Die Jahrgänge 1 bis 4 müssen im Schulgebäude und auf dem Gelände einen Mund-Nasen-Schutz tragen — nicht aber, wenn die Schüler auf ihren festen Plätzen im Unterricht sitzen.
Laschet verteidigt Einführung nach Sommerferien
Eine Maskenpflicht in Schulen gibt es auch in anderen Bundesländern. Laschet sagte, die Maßnahme auch für den Unterricht einzuführen, sei richtig gewesen, weil nicht klar gewesen sei, wie sich mit den Reiserückkehrern die Lage in den Schulen entwickle.
Zuletzt hatte das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht noch Klagen gegen die Maskenpflicht im Unterricht zurückgewiesen. Das verpflichtende Tragen von Masken sei nach den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen geeignet, die Verbreitung der Viren einzudämmen, argumentierten die Richter. Es lägen auch keine belastbaren Erkenntnisse für die Annahme vor, dass Alltagsmasken die Aufnahme von Sauerstoff oder den Abbau von Kohlendioxid in relevanter Weise beeinträchtigten.
Source: spiegel.de
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