вторник, 28 июля 2020 г.

Kann ich meinen eingereichten Urlaub zurückziehen?

Ist die langersehnte Reise in die Sonne wegen Corona erst einmal gecancelt, ist häufig auch die Vorfreude auf die arbeitsfreien Tage schnell dahin. Anstatt zwei Wochen zu Hause zu hocken, würden viele lieber arbeiten — und zu einem späteren Zeitpunkt verreisen. Kann der Arbeitnehmer den schon bewilligten Urlaub in solchen Fällen beim Chef einfach zurückziehen?

Die Antwort ist wie so oft bei juristischen Fragen: Jein. Es gilt der Grundsatz: genehmigt ist genehmigt. Einigen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf einen Urlaubszeitraum und gibt die Chefin schriftlich ihren Segen, so ist es am Ende im Prinzip nichts anderes, als hätten beide einen Vertrag über freie Tage geschlossen. Und wie lernt man zu Beginn des Jurastudiums eindrücklich: Pacta sunt servanda, also: Verträge sind einzuhalten.

Von diesem Grundsatz abzuweichen, ist nur einvernehmlich möglich. «Im Alleingang funktioniert es nicht — Corona hin oder her", sagt der Lüneburger Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Insolvenzrecht, Hendrik A. Könemann. Das gilt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen: Hat der Betrieb etwa ein erhöhtes Arbeitsaufkommen, weil zu Corona-Zeiten in höherer Schlagzahl Masken oder Desinfektionsmittel produziert werden müssen, gibt das der Chefin oder dem Chef nicht das Recht, den Mitarbeitenden ihren bereits bewilligten Urlaub zu entziehen.

Für Angehörige von Pflegenden geht Urlaub, den sie nicht antreten können, verloren

Das gilt auch für Eltern und Pflegende. Für Mutter und Vater in Elternzeit gibt es jedoch gesetzliche Ausnahmen: Kann ein bereits genehmigter Urlaub tatsächlich wegen eines Beschäftigungsverbots oder der Elternzeit nicht angetreten werden, so verfällt dieser nicht, sondern kann nach dem Ende des Beschäftigungsverbots oder im Anschluss an die Elternzeit, im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr genommen werden. Für Pflegende gibt es diese gesetzliche Regelung nicht: Bei ihnen geht der bereits genehmigte, aber wegen der Pflegezeit nicht angetretene Urlaub ersatzlos unter. Bezüglich der Festlegung des Urlaubs kann sich jedoch etwa aus einer Betriebsvereinbarung ein Recht ergeben, dass die Urlaubswünsche von Eltern und Pflegenden vorrangig zu berücksichtigen sind.

Droht das Aus des Unternehmens, kann das eine Sondersituation sein

Auch wenn ein Betrieb in Kurzarbeit geht, gibt es Dinge, die zu beachten sind. Da sich der Anspruch auf Urlaub aus der Menge ableitet, die man arbeitet, sinkt dann zwar die Zahl an Urlaubstagen — zurückgenommen werden können freie Tage aber auch dann nicht. Ein höheres oder geringeres Aufkommen an Arbeit ändert grundsätzlich nichts daran, dass am bewilligten Urlaub festgehalten werden muss.

Anders ist die Situation, wenn wegen Urlaub der Zusammenbruch des Unternehmens droht. Hier ist es jedoch zwingend, dass der Arbeitseinsatz des Mitarbeitenden für diesen bestimmten Zeitraum zur Rettung des Unternehmens benötigt wird und es für den Arbeitgeber unzumutbar wäre, am bewilligten Urlaub festzuhalten. Dies ist ein Ausnahmefall — zu Zeiten von Corona scheint der jedoch nicht völlig ausgeschlossen.

Kniffliger ist die Situation auch bei Unternehmen, die saisonal arbeiten, etwa auf dem Bau oder in der Landwirtschaft. Hier sind Betriebsferien oder Zwangsurlaub keine Seltenheit. «Der Arbeitgeber hat hier die Möglichkeit, Urlaub zu diktieren", sagt Könemann. Schickt der Arbeitgeber die Mitarbeiter in den Zwangsurlaub, muss dies vorher in einer Betriebsvereinbarung mit Personal- oder Betriebsrat abgestimmt und mit genügend Vorlauf angekündigt worden sein.

Verordnet der Arbeitgeber dennoch unzulässig die Betriebsferien, haben Sie Anspruch auf Lohn. Die Verpflichtung, Urlaubstage zu nehmen, ist nur in dringenden betrieblichen Belangen gerechtfertigt. Genauso beim Mitarbeitenden, der partout seinen Urlaub nicht einsetzen möchte. Es ist die Pflicht des Arbeitgebers, Urlaubsansprüche im Blick zu haben.

Hat ein Mitarbeiter im Oktober noch 30 Tage Resturlaub, darf der Arbeitgeber darauf aufmerksam machen und an die Erholung erinnern. Den vorgesehenen Urlaub zu nehmen und sich in dieser Zeit zu entspannen ist wichtig — und sollte am Ende im Interesse von beiden liegen: Chef und Mitarbeiter.

Icon: Der Spiegel

Source: spiegel.de

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