четверг, 19 марта 2020 г.

Corona-Krise: Ausgangssperre nur in größter Not

Ausgangssperren kennen wir vor allem im Zusammenhang mit autoritären Regimen oder einem Militärputsch. Wie geht das in der Demokratie? Der Rechtswissenschaftler Volker Boehme-Neßler erklärt, warum unsere Verfassung Ausgangssperren nur als letztes Mittel erlaubt.

Wir sind im Krieg, sagt der französische Präsident und verhängt eine Ausgangssperre für ganz Frankreich. In Italien und Spanien gibt es sie schon länger. Die Logik dahinter: Notsituationen erfordern drastische Maßnahmen. In Expertenkreisen wird diskutiert, ob eine Ausgangssperre auch in Deutschland sinnvoll wäre. Inzwischen denken auch erste Politiker öffentlich darüber nach. Lässt das deutsche Grundgesetz eine Ausgangssperre überhaupt zu?

Eine Ausgangssperre greift in den innersten Kern der Demokratie ein. Die Wohnung verlassen, hinausgehen und miteinander reden – das ist die Demokratie, wenn man sie auf das Wesentliche reduziert. Als im antiken Athen die Demokratie erfunden wurde, stand die Agora im Mittelpunkt: der Marktplatz, auf dem die Bürger zusammenkommen, um Probleme zu besprechen und Entscheidungen zu treffen. Zur Demokratie gehört notwendig ein lebendiges öffentliches Leben. Eine Ausgangssperre ist – so gesehen – das Gegenteil von Demokratie. 

Gemeinsamkeit macht stark – auch politisch

Es ist deshalb kein Wunder, dass wir Ausgangssperren vor allem im Zusammenhang mit autoritären Regimen oder einem Militärputsch kennen. Wer demokratischen Widerstand brechen will, muss verhindern, dass sich das Volk draußen trifft, versammelt und organisiert. Denn Gemeinsamkeit macht stark, auch und gerade politisch. Es ist deshalb kein Wunder, dass viele Revolutionen von Versammlungen auf öffentlichen Plätzen ausgingen. Bedeutet das, dass eine Ausgangssperre in Deutschland verfassungsrechtlich undenkbar wäre?

Die deutsche Verfassung ist zutiefst demokratisch und freiheitlich. Sie weiß auch, welche Rahmenbedingungen Demokratie braucht. Und sie zielt darauf, diese Rahmenbedingungen sicherzustellen. Mehrere Grundrechte schützen deshalb die Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger, sich nach draußen zu begeben, sich frei von einem Ort zum anderen zu bewegen, sich auf öffentlichen Plätzen aufzuhalten und sich zu versammeln. Damit sind die klassischen Grundvoraussetzungen für eine demokratische Willensbildung garantiert.

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