среда, 26 февраля 2020 г.

Video: Karlsruhe erklärt Verbot assistierter Sterbehilfe für verfassungswidrig

Das Verbot, Sterbewilligen die Selbsttötung zu ermöglichen, ist verfassungswidrig. Das hat der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle am Mittwoch erklärt. Das Gesetz vom Dezember 2015 gegen die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung ist damit nichtig und kann nicht mehr angewendet werden. «Meine Damen und Herren, die Entscheidung in dem vorliegenden Verfahren, das wird niemanden in diesem Raum überraschen, ist uns nicht leicht gefallen. Anlass sind sechs Verfassungsbeschwerden, die sich unmittelbar gegen Paragraf 217 des Strafgesetzbuches richten, der die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellt.» Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen. Es bestehe in jeder Phase menschlichen Lebens, sagte Voßkuhle. Der Gesetzgeber habe aber Spielraum, Suizidhilfe zu regulieren. Der Staat habe auch dafür Sorge zu tragen, dass die Autonomie des Einzelnen geschützt und nicht durch Dritte gefährdet wird.

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