вторник, 18 февраля 2020 г.

Österreich: Polizist geht während Dienstzeit ins Bordell – Kollegin muss seine Waffe an sich nehmen

Dieser Vorfall sorgt in Österreich aktuell für Diskussionen: Die Kronen-Zeitung berichtet von einem Polizisten, der in seiner Dienstzeit in ein Bordell in der Steiermark gegangen ist. Das Landesverwaltungsgericht Steiermark bestätigte dem stern auf Anfrage, dass am Bundesverwaltungsgericht ein solcher Fall verhandelt wurde.

Aus dem Bericht ebendieses Gerichts zitierte nun zuerst die Kronen-Zeitung, weshalb der Vorfall öffentlich wurde – denn der Fall aus dem Jahr 2017 wurde bis zum Herbst 2019 vor Gericht verhandelt. Zuerst wurde der Polizist zu einer Strafe von 15.000 Euro verurteilt, diese wurde nach einer Revision jedoch aufgehoben. Der Verwaltungsgerichtshof fordert nun neue Ermittlungen, was jedoch nichts an den bereits protokollierten Geschehnissen ändert:

Der Kontrollinspektor besuchte während seiner Arbeitszeit das Etablissement – nur zum Vergnügen, nicht aus dienstlichen Gründen. Dort trank er mehrere alkoholische Getränke und bestellte sich etwas zu essen. Wiederholt soll der damals 47-Jährige gesagt haben, «dass es ein paar fesche Katzen» gebe, «eine aber besonders geil» sei.

Polizeischülerin muss den Mann begleiten

Eine Polizeischülerin, die ihn bei seinem Besuch begleiten musste, fragte er nach ihren sexuellen Vorlieben aus. Er schlug ihr auch vor, dass sie mit einer Prostituierten auf ein Zimmer gehen solle. Kurze Zeit später nahm der Mann ein potenzsteigerndes Mittel und zog sich mit einer Prostituierten zurück. Seinen Einsatzgurt und seine geladene Dienstwaffe legte er in der Zwischenzeit ab – die Polizeischülerin brachte die Glock 17 in Sicherheit, verwahrte sie und brachte sie zur Dienststelle. 

47-jähriger Polizist wird entlassen

Der 47-jährige Mann war bis zu seiner Entlassung ein Kontrollinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Er kümmerte sich hauptsächlich um Beschwerdeangelegenheiten, Verkehrsdienst und Dienstplanung. In seiner Dienstzeit soll er zwei mal belobigt, zweimal zu Geldbußen und einmal zu einer Geldstrafe verurteilt worden sein. Laut Dienstbeschreibung sei er ein «schwieriger Charakter» gewesen. 

Quellen:Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht Kronenzeitung OE24

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