четверг, 20 февраля 2020 г.

Die Unsicherheit bei der Behörden ist ebenso groß ist wie die der Antragsteller

Nach Drehfunkfeuern, Wetterradaren, Greifvögeln und Schall jetzt auch noch das: Erdbeben. Die Windenergie muss sich mit einem neuen Einwand auseinandersetzen. Im Fokus steht Nordrhein-Westfalen mit seinem besonders dichten Netz an seismologischen Stationen. Prof. Dr. Reinhard Hendler, Rechtsanwalt der Kanzlei Jeromin & Kerkmann in Andernach, hat gemeinsam mit einem Sachverständigen ein vielbeachtetes Gutachten erstellt. Im Interview gibt er Einblick in die Ergebnisse.

Sie schlagen in Ihrem Gutachten stationsspezifische Abstände zu Windenergieanlagen vor. Wie kommt es, dass dies so differenziert betrachtet werden muss?

Dies hängt maßgeblich damit zusammen, dass die seismologischen Stationen keine einheitliche Aufgabenstellung aufweisen und die an den jeweiligen Standorten vorhandene Bodenunruhe (Vorbelastung) differiert. Hieraus resultiert eine unterschiedliche Schutzwürdigkeit, der durch stationsspezifische Abstände (Schutzradien) Rechnung getragen wird.

Die einzelnen Abstände zwischen Windenergieanlagen und seismologischen Stationen, die Sie darstellen, liegen teilweise deutlich unter 10 km – ein Wert, der im Windenergieerlass angesprochen wird. Sollten Ihre Vorschläge angewendet werden, wie stark würde dies die Erdbebenproblematik für die Windenergie entschärfen?

Die vorgeschlagenen, deutlich geringeren Schutzradien beruhen auf einer vertieften fachlichen Analyse

Bei der Festlegung der erforderlichen Abstände (Schutzradien) besteht derzeit noch eine erhebliche Unsicherheit, die auch für die im Windenergieerlass von NRW enthaltene Entfernungsangabe von 10 km ursächlich sein dürfte. Aus naturwissenschaftlich-technischer Sicht spricht allerdings immer mehr dafür, dass weniger ausgedehnte Abstände ausreichend sind, um den Schutz der seismologischen Stationen zu gewährleisten. Die vorgeschlagenen, deutlich geringeren Schutzradien beruhen auf einer vertieften fachlichen Analyse, wenngleich sie noch nicht allgemein anerkannt sind. Sollten sie sich durchsetzen, würde dies den Aufwand, insbesondere auch die Kosten der Windenergienutzung spürbar senken, weil sich etliche Einzelfallprüfungen mit entsprechenden Gutachten erübrigten.

Sie sehen die Darlegungslast bei der Immissionsschutzbehörde. Ist Ihr Eindruck, dass das in der Praxis auch so umgesetzt wird?

Bei der Beurteilung der immissionsschutzbehördlichen Praxis darf nicht übersehen werden, dass die Unsicherheit auf der Seite der Behörden ebenso groß ist wie auf der Seite der Antragsteller. Insofern besteht stets die Gefahr, dass von den Antragstellern mehr gefordert wird, als rechtlich bei näherer Betrachtung der naturwissenschaftlich-technischen Zusammenhänge geboten ist. Daher erweist es sich als dringend erforderlich, dass Behörden, Vertreter der Windenergiebranche, Betreiber von seismologischen Stationen und Sachverständige an einem Konsens darüber arbeiten (was derzeit teilweise bereits geschieht), wie mit dem Problem umzugehen ist, insbesondere welche Schutzradien zugrunde zu legen sind. Sobald sich ein entsprechender Konsens herausgebildet hat und gegebenenfalls in den Windenergieerlassen umgesetzt worden ist, wird sich die Lage voraussichtlich wieder entspannen.

  

Expertenwissen des Bundesverbands Windenergie e.V.



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