четверг, 27 февраля 2020 г.

Ulf Buermeyer: Warum ist es so schwer, das Internet zu regulieren?

Ulf Buermeyer: Ulf Buermeyer ist Richter am Landgericht in Berlin und Teil des Podcaster-Duos "Lage der Nation". Er engagiert sich als Mitglied des Chaos Computer Clubs und als Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) für digitale Grundrechte.

Ulf Buermeyer ist Richter am Landgericht in Berlin und Teil des Podcaster-Duos «Lage der Nation». Er engagiert sich als Mitglied des Chaos Computer Clubs und als Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) für digitale Grundrechte. © Andreas Prost für ZEIT ONLINE

Mächtige Technologieunternehmen? Hass im Netz? Verschlüsselte Kommunikation im Netz, in die man nicht reinschauen kann? Dagegen muss man doch was tun! Solche Impulse führen manchmal zu seltsamen gesetzlichen Auswüchsen. Denn die gut gemeinten Versuche, das Internet irgendwie zu regulieren, verfehlen oft ihren Effekt.

Warum es so kompliziert ist, Probleme im Internet gesetzlich zu lösen, erklärt der Jurist, Netzaktivist und Podcaster Ulf Buermeyer in einer neuen Folge des ZEIT-ONLINE-Digitalpodcasts Wird das was? – am Beispiel von Regulierungsversuchen wie dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), der europäischen Urheberrechtsreform und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Buermeyer ist Richter am Landgericht in Berlin und engagiert sich für digitale Grundrechte, etwa als Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF).

Er nehme eine Sehnsucht nach Regulierung wahr, sagt Buermeyer im Podcast. Häufig führe die dazu, dass «weit überschießend» reguliert werde. Selbst wenn ein Gesetz nicht funktioniere, lege man noch eins drauf. «Anstatt dass man nach der Einführung eines Gesetzes zurücktritt und sagt: ‘Hm, vielleicht haben wir einfach das falsche Medikament gewählt’, vervierfacht man die Dosis […] und wundert sich dann, wenn es immer noch nicht klappt.»

Eingriff in die Privatsphäre

Ein Beispiel dafür ist das 2018 in Kraft getretene Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Theoretisch soll es dafür sorgen, dass soziale Netzwerke und Plattformen rechtswidrige Beiträge und Kommentare schneller löschen und Hasskommentare reduziert werden. Das soll einen besseren Diskurs ermöglichen. Doch der Effekt des Gesetzes ist gering: Das NetzDG habe keinen sinnvollen Beitrag zur Bekämpfung von Hasskriminalität geleistet, sagt Buermeyer. Die Löschung von Beiträgen sei ineffektiv, weil sie zu lange dauere – und weil eine reine Löschung «den rechtsradikalen Hassprediger aus Plauen nicht hindert, seine Beiträge regelmäßig wieder ins Netz zu stellen».

Ein neuer Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität, der der strafbare Aussagen im Netz besser strafrechtlich verfolgbar machen soll, sieht unter anderem vor, dass Ermittlungsbehörden künftig die Passwörter von Nutzerinnen und Nutzern abfragen können. Buermeyer kritisiert dieses Vorhaben scharf. Dabei handele es sich um einen extremen Eingriff in die Privatsphäre, der vergleichbar mit einer Onlinedurchsuchung sei, sagt er.

Im Digitalpodcast erklärt er, was die Versuche, Hasskriminalität nun wirklich einmal beizukommen, mit Vorratsdatenspeicherung zu tun haben, warum die Datenschutz-Grundverordnung ein historisches Glück ist und was ihr dennoch fehlt. Er skizziert, was Menschen machen können, um schlechte Regulierung im Netz zu verhindern – und wie es der Gesetzgeber künftig besser machen könnte.

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