четверг, 27 февраля 2020 г.

Keine Tätigkeiten ausüben: Entscheidung über Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen

Eine Frau mit Kopftuch auf der Richterbank — kann es das geben? Dazu veröffentlicht das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Entscheidung. (Az. 2 BvR 1333/17)

Im konkreten Fall geht es um die Vorschriften für Rechtsreferendarinnen. Geklagt hat eine in Frankfurt geborene Deutsch-Marokkanerin. Sie hatte im Januar 2017 in Hessen ihren juristischen Vorbereitungsdienst angetreten.

In Hessen können Referendarinnen ihre Ausbildung zwar grundsätzlich mit Kopftuch machen. Sie dürfen damit aber keine Tätigkeiten ausüben, bei denen sie als Repräsentantinnen der Justiz oder des Staates wahrgenommen werden können. Das bedeutet zum Beispiel, dass sie Verhandlungen nicht wie die anderen Referendare von der Richterbank verfolgen dürfen, sondern sich in den Zuschauerraum setzen müssen. Sie dürfen auch keine Sitzungen leiten oder Beweise aufnehmen.

Dagegen hatte die 1982 geborene Frau erst vergeblich Beschwerde eingelegt und dann vor den Verwaltungsgerichten geklagt. Einige Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Berlin haben ähnliche Vorschriften. In anderen Ländern ist die Frage gar nicht geregelt, weil sich das Problem entweder noch nie stellte oder sich im Einzelfall eine einvernehmliche Lösung fand.

Die Frau hatte 2017 auch einen Eilantrag eingereicht. Diesen wiesen die Verfassungsrichter ab. Damals ging es nur darum, ob die Referendarin bis zur eigentlichen Entscheidung Kopftuch tragen darf oder nicht. Der Beschluss enthielt trotzdem schon einige inhaltliche Erwägungen. So führten die Richter aus, dass die Frau lediglich von der Repräsentation der Justiz oder des Staates ausgeschlossen werde und die übrigen Ausbildungsinhalte unberührt blieben. Gleichzeitig könne «das Einbringen religiöser oder weltanschaulicher Bezüge (…) den in Neutralität zu erfüllenden staatlichen Auftrag der Rechtspflege und der öffentlichen Verwaltung beeinträchtigen».

Die Richter sahen aber eine Reihe von Fragen, die erst im eigentlichen Verfahren geklärt werden könnten. Das ist nun passiert.

Artikel auf Deutsch Lesen. Stern.de

Комментариев нет:

Отправить комментарий