Fast jede 13. Schulstunde fällt in Thüringen aus, weil Lehrerinnen und Lehrer krank sind oder die Stellen erst gar nicht besetzt werden können. Gleichzeitig dürfen Lehrkräfte vom 55. Lebensjahr an auf Antrag weniger arbeiten, weil sie das Recht auf sogenannte Altersabmilderungsstunden haben.
Landesweit, rechnet der Thüringer Rechnungshof in seinem neuesten Jahresbericht vor, werden den Schulen dadurch in den kommenden fünf Jahren so viele Unterrichtsstunden verloren gehen, wie sie von rund 490 Lehrerinnen und Lehrern in Vollzeit erbracht würden. Die Abmilderungsstunden würden «ohne inhaltliche Begründung» gewährt, heißt es in dem Bericht: Wer über 55 Jahre alt ist, darf bis zu zwei Stunden pro Woche weniger arbeiten als jüngere Kolleginnen und Kollegen.
Würden die älteren Lehrkräfte in der Schule dagegen regulär eingesetzt, könnten damit zwischen 11.500 und 12.400 zusätzliche Unterrichtsstunden pro Woche abgedeckt werden — rein rechnerisch die Hälfte des aktuellen Unterrichtsausfalls. Es gehe dabei um ein Finanzvolumen für Personalausgaben von jährlich rund 34 Millionen Euro.
«Vermeidbarer Unterrichtsausfall»
In seinem Bericht zeigt der Rechnungshof auch, wie sich die Zahl der sogenannten Altersabmilderungsstunden in den vergangen 25 Jahren entwickelt hat. Während im Schuljahr 1994/95 noch rund 11 Prozent der Lehrkräfte reduziert arbeiteten, stiegt der Anteil bis zum Schuljahr 2018/19 auf rund 43 Prozent. «Fast jede zweite Lehrkraft der rund 14.400 an den staatlichen allgemeinbildenden Schulen eingesetzten Lehrkräfte ist 55 Jahre alt oder älter», heißt es in dem Bericht.
Die von der Erfurter Landesregierung verfolgte Strategie, den Unterricht im Wesentlichen durch Neueinstellungen auch von Quer- und Seiteneinsteigern zu sichern, sei «ambitioniert», stellen die Rechnungsprüfer fest, aber: «Anstatt die vorhandenen Ressourcen der Lehrkräfte für den Unterricht an Thüringer Schulen vollständig einzusetzen, nimmt das Bildungsministerium vermeidbaren Unterrichtsausfall in Kauf.»
Die Autorinnen und Autoren des Berichts fordern ein radikales Umsteuern: Am besten sei es, den Anspruch auf verringerte Unterrichtsleistungen für ältere Lehrkräfte komplett zu streichen. Zumindest aber müsse das Verfahren so geändert werden, dass es den Nachlass nur noch bei ausreichender Begründung gebe: «Unterrichtsausfall und Lehrermangel könne so kostenneutral, kurzfristig und wirkungsvoll begegnet werden.»
Das Bildungsministerium kündigte an, die «für plausibel erachteten Dimensionen» der Einsparpotenziale für weitere Überlegungen berücksichtigen zu wollen. Reaktion der Rechnungsprüfer: «Das weitere Hinausschieben dieser Entscheidung der Landesregierung ist nicht hinnehmbar.»
Source: spiegel.de
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